Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur routinemäßigen Extraktion von in Königswasser löslichen Elementen (wie im Anhang B angegeben) in Bodenverbesserungsmitteln oder Kultursubstraten fest. Materialien, die über etwa 28 % Massenanteil organische Substanz enthalten, erfordern eine Behandlung mit zusätzlicher Salpetersäure. Bei hohen Konzentrationen an gelösten Stoffen in den Extraktlösungen sollten spektrale Störungen und Hintergrundverstärkungen erwartet werden. Das Verfahren gilt nicht für Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel und vorgeformte Materialien wie Platten aus Mineralwolle und Schaumplatten. ANMERKUNG 1 Königswasser bringt die meisten Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate nicht vollständig in Lösung, und die Extraktionsausbeute ist für jedes Element verschieden. Die Ausbeute kann auch für dasselbe Element in unterschiedlichen Matrizes verschieden sein. Mit Königswasser extrahierbare Elemente können daher nicht als Gesamtgehalte beschrieben werden; sie können jedoch