Diese ÖNORM ergänzt die in der Serie ÖVE/ÖNORM EN 60825 (alle Teile) enthaltenen Bestimmungen über Lasersicherheit durch die Festlegung der Verfahren für das Vorbeugung und das Bewältigen von Laserunfällen und durch die Definition der Grade der Qualifikation jener, die mit Laser-Einrichtungen arbeiten oder für die Lasersicherheit verantwortlich sind, insbesondere des Laserschutzbeauftragten. Hierzu wurden die Empfehlungen des CLC/TR 50448 berücksichtigt. Diese ÖNORM unterstützt Organisationen mit Laser-Einrichtungen durch Vorgabe einer Organisationsstruktur für die Umsetzung und Aufrechterhaltung wirksamer Überwachungsverfahren, wie sie zB durch ÖVE/ÖNORM EN 60825-1 festgelegt werden. Weiters ist sicherzustellen, dass Personen, die Laser-Einrichtungen verwenden, überprüfen oder für die Lasersicherheit verantwortlich sind, das notwendige Wissen, Verständnis und die Möglichkeit haben, ihre Arbeit auszuüben, ohne sich selbst oder andere einem unnötigen Gesundheitsrisiko auszusetzen. Diese ÖNORM legt die Vera