Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Hochwasserschutzverbände des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV) wurden unter Bedachtnahme auf die derzeitige Gesetzeslage "Mustersatzungen" ausgearbeitet, die als geeignete Richtlinie dienen können. In diese "Mustersatzungen für Hochwasserschutzverbände" sindnicht nur die Bestimmungen aufgenommen worden, die das interne Verbandsleben regeln, sondern auch Aufsichts- und Überwachungsbestimmungen. Die WRG-Novelle, BGBl. Nr. 252/1990, brachte u.a. auch für Wassergenossenschaften und Wasserverbände Erleichterungen durch Vereinfachungen bei der Willensbildung innerhalb dieser Vereinigungen. Diese wurden bei der nunmehrigen Neufassung der "Mustersatzungen" ebenso berücksichtigt, wie die durch die im Gang befindliche Novellierung desWasserbautenförderungsgesetzes beabsichtigten Änderungen des Zwecks von Hochwasserschutzverbänden.