Mit zunehmender Industrialisierung stiegen die Umweltbelastungen in Form von Luftverunreinigungen, Verschmutzung der Gewässer und einer Zunahme von Rückständen und Abfällen. Da diese Auswirkungen auf unseren Lebensraum begrenzt werden mussten, hat der Gesetzgeber Richtlinien zur Kontrolle dieser Emissionen ausgearbeitet. Nach Wirksamwerden dieser Gesetze vor nunmehr 30 bis 40 Jahren, führten diese Vorgaben in der Regel zu so genannten end-of-pipe-Behandlungsanlagen, wie sie auch heute noch die klassische mechanisch-chemisch-biologische Kläranlage darstellt. In der Folge wurden die auf C-Elimination errichteten kommunalen und industriellen Kläranlagen weitgehend auf N- und P-Elimination erweitert, was in der Folge zu einer wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung unserer Gewässer beigetragen hat. Bestimmte Stoffstrukturen können jedoch von diesen Kläranlagen nicht im erforderlichen Maße zurückgehalten oder eliminert werden, womit vermehrte Anstrengungen und Maßnahmen zu setzen sind, die zurückzielen bis