Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung der Feuerwiderstandsdauer von nichttragenden Wänden fest. Dieses Dokument gilt in Verbindung mit EN 1363 1. Es gilt für nichttragende Innenwände (Trennwände) mit und ohne Verglasung, nahezu vollständig aus Verglasung bestehende nichttragende Wände (nichttragende Glaswände), sowie sonstige nichttragende Innen- und Außenwände mit und ohne Verglasung. Die Feuerwiderstandsdauer von nichttragenden Außenwänden kann durch Beflammung von innen oder von außen bestimmt werden. Im letzteren Fall wird die in EN 1363 2 aufgeführte Außenbrandkurve angewendet. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Vorhangfassaden (nichttragende Außenwände, die vor Decken abgehängt werden), sofern dies nicht ausdrücklich nach EN 1364 3 oder EN 1364 4, welche Einzelheiten zur anzuwendenden Vorgehensweise enthalten, zulässig ist. b) nichttragende Wände mit Türen, die nach EN 1634 1 geprüft werden. Besondere Anforderungen an die Prüfung von verglasten Bauteilen oder nichttragenden Wänden mit Ve