Das Webinar zum Update der OIB Richtlinie findet am 5.10.2023 um 9.30 Uhr statt:
Anmeldung zum Webinar
Mit dem Update der OIB-Richtlinie 2.1 gibt es Neuerungen, die den
Einsatz von Polyurethandämmstoffen im Industriebau erleichtern. Ein
Vorteil, gerade wenn es um Industrieleichtdachkonstruktionen geht.
Was genau sich geändert hat, erfahren Sie auch im Webinar am 5.Oktober um 9.30 Uhr. Das Webinar ist kostenfrei.
Die OIB Richtlinie 2.1 bezieht sich auf den baulichen Brandschutz im
Industriebau. In dieser Richtlinie sind die Mindestanforderungen an den
Brandschutz von Industriebauten festgelegt. Die OIB Richtlinie ist in
den Landesbauordnungen genannt und somit grundsätzlich verbindlich.
Mit
dem Update der OIB Richtline 2.1 (Ausgabe Mai 2023) gelten alle
Vorgaben an den Brandschutz auch erfüllt, wenn Dächer nach der DIN
18234 ausgeführt werden.
Das gilt nicht nur für Hallen mit einer Dachfläche größer als 1800 m².
Auch für Industriedachflächen mit weniger als 1800 m² empfiehlt es sich
bereits der der Planung nach den Vorgaben der DIN 18234 zu bauen, um
Hürden bei der späteren Erweiterung zu vermeiden.
Systemprüfung als Basis für effektiven Brandschutz
Die DIN 18234 wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Materialien im
Systemaufbau zu prüfen, anstelle die Materialien einzeln zu bewerten.
Um eine Risikobewertung vorzunehmen, werden Systemprüfungen des
gesamten Dachaufbaus unter den realen Brandbedingungen durchgeführt.
Die DIN 18234 unterteilt sich in vier Teile. In den Teilen eins und
drei werden die Prüfverfahren für eine Brandprüfung zur Erfüllung der
Norm beschrieben. In Teil 2 befindet sich eine Auflistung der
zulässigen Dachaufbauten und in Teil vier befinden sich die nachweisfreien Lösungen
für Dachdurchdringungen und Anschlüsse.
Systemgeprüft: BauderPIR
Dachaufbauten, die im System erfolgreich geprüft wurden, sind in der
DIN 18234, Teil 2 dargestellt. Für diese geprüften Aufbauten ist
kein weiterer Nachweis erforderlich. Unter die im System geprüften
Wärmedämmstoffe fällt auch Polyurethan-Hartschaum mit einer
Mindestdicke von 80mm. Somit ist BauderPIR als Dämmstoff nach DIN 18234
in der Fläche zugelassen. Im Brandfall tropft PU-Hartschaum nicht
brennend ab und bildet eine Kohleschicht, die dem Feuer weiterhin
Widerstand leistet.
Die ausgesprochen guten Eigenschaften von PU-Hartschaum sind ideal für
die Wärmedämmung von Leichtdachkonstruktionen. Die großformatigen
Platten lassen sich schnell und effizient verlegen. Aufgrund des guten
Lambda-Wertes von 0,022 (W/mk) fällt der PIR Dämmstoff in der Dicke
viel dünner als eine Wärmedämmung mit z.B. 0,040 (W/mk) aus um den
gleichen U-Wert zu erreichen.
Auch auf die Abdichtung kommt es an
Nach der DIN 18234 können als Abdichtungslage ein- oder mehrlagige
Bitumenabdichtungen sowie Kunststoffabdichtungen verwendet werden.
Entscheiden ist hier der Nachweis zum Verhalten bei Brand von außen
(Brandbelastung von oben). Um die Prüfung zu erreichen kann der gesamte
Dachaufbau inklusive Abdichtung, Dämmung und Unterlagen nach ÖNORM
CENT/TS 1187 geprüft und nach ÖNORM EN 13501-5 klassifiziert werden.
Besonderes Augenmerk liegt nach DIN 18234 bei den Dampfsperren. Diese
dürfen einen Heizwert von 11.600 KJ/m² nicht überschreiten oder die
Verwendbarkeit muss über eine eigene Prüfung nachgewiesen werden. Hier
haben sich mittlerweile kaltselbstklebende Dampfsperr-Bitumenbahnen
wie zum Beispiel die BauderTEC DBR etabliert.
Systemaufbau Leichtdach mit Oberlage Bitumen
Systemaufbau Leichtdach mit Oberlage FPO-Kunststoffbahn
Wenn Sie Fragen haben, so rufen Sie Ihren Bauder-Fachberater an. Er hilft gerne weiter: