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2026-08-08

Brandschutz bei Betriebsbauten – Was bringt die neue OIB Richtlinie 2.1?


Brandschutz bei Betriebsbauten – Was bringt die neue OIB Richtlinie 2.1?
Das Webinar zum Update der OIB Richtlinie findet am 5.10.2023 um 9.30 Uhr statt:

Mit dem Update der OIB-Richtlinie 2.1 gibt es Neuerungen, die den Einsatz von Polyurethandämmstoffen im Industriebau erleichtern. Ein Vorteil, gerade wenn es um Industrieleichtdachkonstruktionen geht.

Was genau sich geändert hat, erfahren Sie auch im Webinar am 5.Oktober um 9.30 Uhr. Das Webinar ist kostenfrei.

Die OIB Richtlinie 2.1 bezieht sich auf den baulichen Brandschutz im Industriebau. In dieser Richtlinie sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten festgelegt. Die OIB Richtlinie ist in den Landesbauordnungen genannt und somit grundsätzlich verbindlich. Mit dem Update der OIB Richtline 2.1 (Ausgabe Mai 2023) gelten alle Vorgaben an den Brandschutz auch erfüllt, wenn Dächer nach der DIN 18234 ausgeführt werden.

Das gilt nicht nur für Hallen mit einer Dachfläche größer als 1800 m². Auch für Industriedachflächen mit weniger als 1800 m² empfiehlt es sich bereits der der Planung nach den Vorgaben der DIN 18234 zu bauen, um Hürden bei der späteren Erweiterung zu vermeiden.


Systemprüfung als Basis für effektiven Brandschutz
Die DIN 18234 wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Materialien im Systemaufbau zu prüfen, anstelle die Materialien einzeln zu bewerten. Um eine Risikobewertung vorzunehmen, werden Systemprüfungen des gesamten Dachaufbaus unter den realen Brandbedingungen durchgeführt.
Die DIN 18234 unterteilt sich in vier Teile. In den Teilen eins und drei werden die Prüfverfahren für eine Brandprüfung zur Erfüllung der Norm beschrieben. In Teil 2 befindet sich eine Auflistung der zulässigen Dachaufbauten und in Teil vier befinden sich die nachweisfreien Lösungen für Dachdurchdringungen und Anschlüsse.

Systemgeprüft: BauderPIR
Dachaufbauten, die im System erfolgreich geprüft wurden, sind in der DIN 18234, Teil 2 dargestellt. Für diese geprüften Aufbauten ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Unter die im System geprüften Wärmedämmstoffe fällt auch Polyurethan-Hartschaum mit einer Mindestdicke von 80mm. Somit ist BauderPIR als Dämmstoff nach DIN 18234 in der Fläche zugelassen. Im Brandfall tropft PU-Hartschaum nicht brennend ab und bildet eine Kohleschicht, die dem Feuer weiterhin Widerstand leistet.
Die ausgesprochen guten Eigenschaften von PU-Hartschaum sind ideal für die Wärmedämmung von Leichtdachkonstruktionen. Die großformatigen Platten lassen sich schnell und effizient verlegen. Aufgrund des guten Lambda-Wertes von 0,022 (W/mk) fällt der PIR Dämmstoff in der Dicke viel dünner als eine Wärmedämmung mit z.B. 0,040 (W/mk) aus um den gleichen U-Wert zu erreichen.

Auch auf die Abdichtung kommt es an
Nach der DIN 18234 können als Abdichtungslage ein- oder mehrlagige Bitumenabdichtungen sowie Kunststoffabdichtungen verwendet werden. Entscheiden ist hier der Nachweis zum Verhalten bei Brand von außen (Brandbelastung von oben). Um die Prüfung zu erreichen kann der gesamte Dachaufbau inklusive Abdichtung, Dämmung und Unterlagen nach ÖNORM CENT/TS 1187 geprüft und nach ÖNORM EN 13501-5 klassifiziert werden. Besonderes Augenmerk liegt nach DIN 18234 bei den Dampfsperren. Diese dürfen einen Heizwert von 11.600 KJ/m² nicht überschreiten oder die Verwendbarkeit muss über eine eigene Prüfung nachgewiesen werden. Hier haben sich mittlerweile kaltselbstklebende Dampfsperr-Bitumenbahnen wie zum Beispiel die BauderTEC DBR etabliert.

Brandschutz bei Betriebsbauten – Was bringt die neue OIB Richtlinie 2.1?

Systemaufbau Leichtdach mit Oberlage Bitumen

Brandschutz bei Betriebsbauten – Was bringt die neue OIB Richtlinie 2.1?

Systemaufbau Leichtdach mit Oberlage FPO-Kunststoffbahn


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