Gegenstand des vorliegenden ÖWAV-Arbeitsbehelfes Nr. 23 (2. Auflage) ist die Schaffung von allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie von Vertragsmustern für die Indirekteinleitung in öffentliche Kanalisationsanlagen. Anlässlich der Schaffung des § 32b durch die Wasserrechtsgesetznovelle 1997 wurde die behördliche Bewilligungspflicht für die meisten Indirekteinleitungen abgeschafft, die nun nur noch die privatrechtliche Zustimmung des Kanalisationsunternehmens benötigen. Die näheren Bestimmungen sind in der seit 12. Juli 1998 geltenden Indirekteinleiterverordnung enthalten. Bei den Beratungen sowohl der WRG-Novelle 1997 sowie der Indirekteinleiterverordnung im Arbeitsausschuss "Wasserrechtsgesetz-Novelle" des ÖWAV wurde mehrfach der Wunsch geäußert, Musterverträge für die Indirekteinleitung in öffentliche Kanalisationsanlagen zu entwerfen, um der Praxis Anhaltspunkte zu geben, wie in Hinkunft die rechtlichen Beziehungen zwischen Kanalisationsunternehmen und Indirekteinleiter sinnvollerweise gestaltet werden s