Mit dieser ÖNORM soll eine weit gehende Vereinheitlichung der Angabe von Analysenergebnissen im Bereich der Abwasseruntersuchungen bewirkt werden. Um die Gleichartigkeit der Angabe von Analysenergebnissen sicherzustellen, wird festgelegt, wie Größen und Einheiten von Analysenergebnissen anzugeben sind. Die Liste in Abschnitt 4 enthält jene Parameter, die üblicherweise bei Abwasseruntersuchungen in Frage kommen. Der tatsächliche Untersuchungsrahmen ist jeweils für jeden Fall anhand der konkreten Fragestellung festzulegen.