Auf der Grundlage von EU-Verordnungen wurde in Österreich ein Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft umgesetzt. Die grundsätzlich freiwillige Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt jeweils für einen Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren. Dabei können die Landwirte aus einer Vielzahl von Maßnahmen wählen, die entweder für den Gesamtbetrieb gelten (gesamtbetriebliche Maßnahmen) oder nur auf einzelne Flächen und Kulturen beschränkt sind (einzelflächenbezogene Maßnahmen). Das Programm trägt die offizielle Bezeichnung "Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft". Als Kurzbezeichnung wird der Begriff "ÖPUL" verwendet. Die Teilnahme erfolgte bisher nach den Programmrichtlinien ÖPUL 95 und ÖPUL 98, ab dem Jahr 2001 wird die Teilnahme zusätzlich nach der Richtlinie des ÖPUL 2000 erfolgen. Hinsichtlich der Zulässigkeit einer Klärschlammverwen