ÖNORM EN ISO 13937-2 - Textilien - Weiterreißeigenschaften von textilen Flächengebilden - Teil 2: Bestimmung der Weiterreißkraft mit dem Schenkel-Weiterreißversuch (einfacher Weiterreißversuch) (ISO 13937-2:2000)
Ausgabedatum
2000-07-01
Norm-beschreibende Schlagwörter
Norm-beschreibende Schlagwörter (englisch)
ÖNORM EN ISO 13937-2
Normenart
STANDARD
Norm-Nummer
ÖNORM EN ISO 13937-2
Norm-Titel, deutsch
Textilien - Weiterreißeigenschaften von textilen Flächengebilden - Teil 2: Bestimmung der Weiterreißkraft mit dem Schenkel-Weiterreißversuch (einfacher Weiterreißversuch) (ISO 13937-2:2000)
Vorgänger-Norm
ÖNORM EN ISO 13937-2 (1995 12 01)
Norm-Titel, englisch
Textiles - Tear properties of fabrics - Part 2: Determination of tear force of trouser-shaped test specimens (Single tear method) (ISO 13937-2:2000)
Norm-Titel, französisch
Textiles - Propriétés de déchirement des étoffes - Partie 2: Détermination de la force de déchirure des éprouvettes pantalons (Méthode de la déchirure unique) (ISO 13937-2:2000)
gültig ab
2000-07-01
internat. Übereinstimmung
ISO 13937-2 (2000) , ident EN ISO 13937-2 (2000 04) , ident
Dieser Teil der ÖNORM beschreibt die Prüfung von Textilien mittels Schenkel-Weiterreißversuch. Bei diesem Verfahren wird eine Meßprobe so eingeschnitten, daß zwei Schenkel entstehen. Die gemessene Weiterreißkraft ist jene Kraft, die zum Weiterreißen dieses Einschnittes erforderlich ist, wenn die Kraft parallel zum Einschnitt aufgebracht wird und das textile Flächengebilde in Kraftrichtung reißt. Falls der Riß nicht fadengerade verläuft, dürfen nach dem in Anhang D beschriebenen Verfahren breitere Meßproben verwendet werden. Die Prüfung ist hauptsächlich für Gewebe vorgesehen, kann jedoch auch auf textile Flächengebilde angewendet werden, die nach anderen Techniken hergestellt wurden. Nicht anwendbar ist die Prüfung auf Gewirke oder Gestricke, Elastikwebwaren und Vliesstoffe. Weiters ist sie ungeeignet für hoch anisotrope oder lockere textile Flächengebilde, die wahrscheinlich nicht fadengerade reißen. Bei dem Verfahren müssen ausschließlich Zugprüfmaschinen mit konstanter Verformungsgeschwindigkeit (CRE)