Für Gebäude, die der Öffentlichkeit offenstehen, ist Barrierefreiheit zu gewährleisten. In der Landwirtschaft sind davon insbesondere Verkaufsräume für die Direktvermarktung, der Buschen- bzw. Mostschank, Green Care-Betriebe, Seminarbauernhöfe, "Schule am Bauernhof" sowie "Urlaub am Bauernhof" betroffen. Im Merkblatt werden für den Neubau von Gebäuden oder Anpassungen für den Bestand vorrangig bauliche Maßnahmen insbesondere in Bezug auf die Mobilität von Personen mit Beeinträchtigungen betrachtet.