Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an Aufbereitungssysteme fest, die den Wirkstoff - "aktives Chlor" - durch Elektrolyse aus Natriumchlorid für den Betrieb vor Ort (in situ) erzeugen. Der in situ erzeugte Wirkstoff (IGAS, en: in-situ generated active substance), in diesem Fall aktives Chlor, kann in eine Lösung gegeben werden ("off-line") oder direkt in Rohrleitungen erzeugt werden ("in-line"). Dieses Dokument legt den Bau der Anlage und die Prüfverfahren für die Ausrüstung zur In-situ-Erzeugung von aktivem Chlor fest. Es gibt die Anforderungen an Anleitungen zum Einbau, zum Betrieb, zur Wartung und zur Sicherheit sowie an die mit dem Produkt zu liefernde Dokumentation an. Die In-situ-Erzeugung von Wirkstoffen und das Inverkehrbringen der erforderlichen Präkursor auf dem europäischen Markt unterliegen den Angaben der Biozid-Verordnung (EU) 528/2012 ["Biozid-Produkte"]. Wirkstoffe, die von Anlagen erzeugt werden, die den Angaben zufolge die Anforderungen dieses Dokuments einhalten, müssen der
Seitenanzahl der Norm
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zitierte Normen
EN 1717 EN IEC 60751 EN ISO 7393-1 EN ISO 7393-2 EN ISO 10304-1 EN ISO 10304-4 EN ISO 15061 ISO 3696