Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden können Menschenleben retten sowie Sachschäden hintanhalten und zählen also zu den wichtigsten Überlegungen im Bauwesen. Das ÖKL-Merkblatt erklärt alle Begriffe, definiert Brandab-schnitte und brandabschnittsbildende Maßnahmen und gibt Planungshinweise! Grundsätzlich ist für land- und forstwirtschaftliche Wirtschafts-gebäude die OIB-Richtlinie 2 "Brandschutz" des Österreichi-schen Instituts für Bautechnik heranzuziehen, die in den Bundesländern verbindlich ist. Darüber hinaus sind die länderspezifischen Bauvorschriften zu beachten. Zusätzlich zur OIB-Richtlinie 2 beschreibt dieses Merkblatt einzelne Details, die häufig im Bereich der Landwirtschaft auftreten.