Diese Verfahrensregeln enthalten eine Reihe von Leitlinien für Hebe- und Bewegungsvorgänge im Zusammenhang mit Maschinen und maschinentechnischen Einrichtungen, die in Veranstaltungs- und Produktionsstätten eingesetzt werden. Dieses Dokument ist anwendbar für alle Phasen der Montage, der Inbetriebnahme, der Einstellung, des Betriebs und der Demontage von Maschinen, die in der Veranstaltungsbranche eingesetzt werden, einschließlich der in Punkt j, Artikel 1.2 der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) definierten Maschinen: "Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen". Dieses Dokument ist auch anwendbar für Maschinen und maschinentechnische Einrichtungen mit neuen Technologien oder Sonderanfertigungen, die hier nicht besonders benannt sind, jedoch auf ähnliche Art funktionieren oder für bezüglich der oben genannten Arbeitsmittel ähnliche Zwecke vorgesehen sind. Dieses Dokument enthält keine spezifischen Details, sondern soll allgemeine Leitlinien für die Planung und den Abla