Diese Europäische Norm legt das Betriebsverhalten, die Anforderungen an Sicherung und Sicherheit (einschließlich der Prüfverfahren) für Riegel und die damit verbundenen Aufnahmen fest, die zur Sicherung oder zur Verbesserung der Sicherung von Türen oder Fenstern in Gebäuden verwendet werden und durch einen Hebel, Griff, Schieber, Zug-Griff oder ein abnehmbares Betätigungsmittel (nicht jedoch durch Schlüssel mit unterschiedlichen Bartformen, Einschnitten bzw. Profilen) ausschließlich auf der geschützten Seite des Tür- oder Fensterflügels betätigt werden. Riegel mit Federn und Riegel mit Verschließmöglichkeit werden unter der Voraussetzung einbezogen, daß es sich bei ihnen definitionsgemäß um Riegel (siehe 3.1.1) handelt. Folgende Ausführungen werden erfasst: Grendelriegel, Bollwerksriegel, Untenriegel, Fallriegel, Riegel mit Feder, Riegel für Garagentüren, Kantenriegel (Gleitbeschlag, Türgriff, Türdrücker oder Automatik), Riegel mit Vorhängeschloß, verschließbare Riegel, die von Hand bewegt werden und be