Dieser Entwurf der Änderung EN 13757-2:2018/prA1:2023 modifiziert den Abschnitt 3, die Unterabschnitte 5.6, 5.7.3, 5.7.3.1, 5.7.6 und 5.7.7, sowie die Bilder 1 bis 7, streicht den Unterabschnitt 5.7.3.4, und fügt den Unterabschnitt 5.7.3.5 zur EN 13757-2: