In der vorliegenden Norm wird ein Verfahren zum Nachweis innerer Ungänzen mittels Ultraschall an nichtbeschichteten Flacherzeugnissen beschrieben. Es ist anwendbar auf Flacherzeugnisse mit einem Nenn-Dickenbereich von 6 mm bis 200 mm aus nichtlegierten Stahl, jedoch nicht auf austenitische oder austenoferritische Stähle. Diese Norm darf jedoch auch auf die zuletzt genannten Stahlsorten angewendet werden, wenn der Abstand zwischen der Amplitude der Rauschanzeige und der Amplitude, die der Nachweisgrenze entspricht (Signal/Rauschabstand), für den festgelegten Grenzwert ausreicht. In Übereinstimmung mit den in Abschnitt 9 festgelegten Kriterien werden in dieser Norm außerdem vier Qualitätsstufen für das Flacherzeugnis (Klasse SO, S1, S2 und S3) und fünf Qualitätsstufen (E 0, E 1, E 2, E 3, E 4) für die Randzone festgelegt. Andere Prüfverfahren (z.B. das Durchschallungsverfahren) oder andere Prüfgeräte dürfen nach Ermessen des Herstellers verwendet werden, wenn die damit erzielten Ergebnisse mit denen überein