Die vorliegenden Richtlinien gelten für die Bemessung von Blechverbunddecken unter Brandbelastung. Dadurch wird die Einstufung in Brandwiderstandsklassen gemäß ÖNORM B 3800 Teil 2 möglich. Die Brandwiderstandsklasse F 30 wird für Blechverbunddecken mit einer Betonüberdeckung von mindestens 50 mm ohne besondere Maßnahmen erreicht.