Der erforderliche Feuerwiderstand der Bauteile - ausgedrückt mit den Klassierungen R30/R60/R90 usw. - wird durch nationale feuerpolizeiliche Vorschriften festgelegt, dies in der Regel unter Berücksichtigung der Stockwerkzahl, der Nutzung bzw. Brandbelastung, der Personenbelegung und der günstigen Wirkung von vorhandenen Sondermassnahmen wie Sprinkler- oder Brandmeldeanlagen. Der Nachweis des Feuerwiderstandes von tragenden Bauteilen erfolgt mittels normierter Ofenversuche oder durch Berechnungen. Die vorliegende Publikation beschreibt rechnerische Nachweisverfahren für unverkleidete und verkleidete Stützen und Träger aus Stahl auf der Grundlage der ENV 1993-1-2.