Unter der Annahme, daß als Ergebnisse mindestens die Stabendmomente und ggf. die Fließgelenkmomente sowie die Drucklängskräfte der nach Theorie II. Ordnung berechneten Stäbe vorliegen, lassen sich alle weiteren Schnitt- und Verschiebungsgrößen berechnen bzw. kontrollieren. Die Anwendung des Prinzips der virtuellen Verrückung zur Kontrolle des Systemgleichgewichts und des Prinzips der virtuellen Kräfte zu Verschiebungsgrößenberechnung wird für den Fall der Theorie II. Ordnung dargestellt. Theorie I. Ordnung ist als Sonderfall stets enthalten.