Dieses Dokument legt die allgemeine Definition von Nichtkonformitätsdaten und deren Dokumentation fest, die zwischen internen/externen Lieferanten oder Unterlieferanten und dem Kunden ausgetauscht werden müssen, wenn die Information über eine Nichtkonformität eine formelle Entscheidung erfordert. Sofern vertraglich festgelegt, gelten die Anforderungen - teilweise oder vollständig, - wenn dem Eigentümer oder dem Betreiber als Nutzer des Endprodukts (z. B. Triebwerk, Luftfahrzeug, Raumfahrzeug, Hubschrauber) eine Produkt-Nichtkonformität angezeigt wird. Die Mitteilung von Nichtkonformitätsdaten auf elektronischem oder konventionellem Weg mittels Papier unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Dieses schließt auch, sofern zutreffend, den Datenzugriff unter Exportkontrollbestimmungen ein. Der Prozess des Austausches, der Koordination und der Genehmigung von Nichtkonformitätsdaten über Sonderfreigaben oder Produktqualitätsmängel variiert entsprechend den verschiedenen Beziehungen