Durch die Novelle der Recyclingholzverordnung im Jahr 2018 (BGBl. II Nr. 178/2018) ist eine Umstellung bei der Sammlung bzw. Sortierung von Altholz ab 1. Jänner 2019 notwendig. Das bedeutet, dass hinkünftig "Altholz stofflich" (Altholz, das dem Recycling zugeführt wird) und "Altholz thermisch" (Altholz, das der Verbrennung zugeführt wird) auf Abfallsammelzentren oder Baustellen in zwei unterschiedlichen Containern gesammelt werden. Erfolgt die Sammlung weiterhin in einem einzigen, gemischten Altholzcontainer, was in Ausnahmefällen zulässig ist, muss eine nachträgliche Sortierung sichergestellt werden. Um nun diese getrennte Erfassung der Altholzfraktionen am Anfallsort (Quellensortierung), aber auch die nachträgliche Sortierung möglichst einfach, praktikabel und zweckmäßig durchführen zu können, wurde unter Mitwirkung der betroffenen Branchen und Stakeholder im ÖWAV der vorliegende Arbeitsbehelf 60 "Leitfaden zur Altholzsortierung" erarbeitet.