Dieser Teil von EN 14960 ist anzuwenden für aufblasbare Spielgeräte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Kinder im Alter von bis zu vierzehn Jahren, entweder einzeln oder zu mehreren. Dieser Teil von EN 14960 legt zusätzliche Sicherheitsanforderungen für Snappys fest, bei denen die Hauptbetätigungen Klettern und Rutschen sind. Er legt die Maßnahmen in Bezug auf die Handhabung der Gefahren und auch Verringerung von Unfällen der Benutzer für diejenigen fest, die an der Konstruktion, Herstellung und Lieferung von aufblasbaren Spielgeräten beteiligt sind. Er legt die mit den Spielgeräten mitzuliefernden Informationen fest. Die Anforderungen wurden unter Berücksichtigung des Risikofaktors, ausgehend von den verfügbaren Daten, festgelegt. Dieser Teil von EN 14960 legt Anforderungen zum Schutz eines Kindes vor den Gefahren fest, die es möglicherweise nicht vorhersehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß oder wie vernünftigerweise vorhersehbar benutzt. Dieser Teil von EN 14960 ist nicht anzuwenden f