Da es für begehbare (schliefbare) Kanäle im Gegensatz zu den nicht begehbaren Querschnitten, für die im deutschen Sprachraum bereits mehrere Bewertungsarten vorhanden sind, noch keine einheitlichen Verfahren zur Beurteilung gibt, wurde das Büro Fritsch, Chiari & Partner 1994 seitens der MA 30 Wien Kanal beauftragt, eine Methode zur objektiven Zustandsbewertung für schliefbare Kanäle zu erarbeiten. Dabei sollten wegen der Beengtheit der durch Ortsaugenschein zu untersuchenden Querschnitte Verfahren entwickelt werden, die ohne komplizierte Maßapparaturen und unter Minimierung der Schreibarbeit bei der Begehung eine ausreichend genaue Aussage über den Zustand des jeweiligen Bauwerks zulassen. Dieser Auftrag wurde in enger Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 30 im Jahre 1995 abgeschlossen und durch umfangreiche praktische Anwendungen getestet, sodaß sich ab Mitte 1996 dieses Verfahren als Standard für ein 1.600 km langes Kanalnetz von "schliefbaren Kanälen" in Anwendung befindet. Auf Grund der guten Er