Auf Baustellen ist das Risiko, einen Arbeitsunfall zu haben, doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Ein wesentlicher Grund dafür sind sicherheitstechnische Mängel bei der organisatorischen Abwicklung der Baustelle. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat das Ziel, das Unfallrisiko und die hohen Belastungen der Bauarbeiter durch eine geordnete Sicherheitskoordination mit den darin vorgesehenen Maßnahmen herabzusetzen. Maßnahmen sind die Bestellung von Koordinatoren, die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) sowie einer Unterlage für spätere Arbeiten. Das Ziel der Planungskoordination ist eine Verbesserung der Planungsqualität, das Ziel der Baustellenkoordination ist eine unfallfreie und effiziente Bauabwicklung. Der Bauherr ist in die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen mit eingebunden.