Diese Internationale Norm legt Anforderungen an die Belüftung von Räumen fest, in denen Ottomotoren und Benzintanks auf kleinen Wasserfahrzeugen mit einer Rumpflänge bis 24 m und die Ottomotoren zum Vortrieb, zur Erzeugung elektrischer Energie oder mechanischer Energie dienen, um der Ansammlung von explosiven Gasen vorzubeugen. Wasserskooter sind ausgenommen.