Ausgabedatum | 1999-03-01
|
Norm-beschreibende Schlagwörter |
|
Norm-beschreibende Schlagwörter (englisch) | ÖNORM EN 13187
|
Normenart | STANDARD
|
Norm-Nummer | ÖNORM EN 13187
|
Norm-Titel, deutsch | Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Qualitativer Nachweis von Wärmebrücken in Gebäudehüllen - Infrarot-Verfahren (ISO 6781:1983, modifiziert)
|
Norm-Titel, englisch | Thermal performance of buildings - Qualitative detection of thermal irregularities in building envelopes - Infrared method (ISO 6781:1983, modified)
|
Norm-Titel, französisch | Performance thermique des bâtiments - Détection qualitative des irrégularités thermiques sur les enveloppes de bâtiments - Méthode infrarouge (ISO 6781:1983, modifiée)
|
gültig ab | 1999-03-01
|
internat. Übereinstimmung | EN 13187 (1998 11) , ident
|
Originalsprache | de en
|
Preisgruppe | Preisgruppe 11 - Preis incl. 10% Mehrwertsteuer, zuzüglich Versand- und Verpackungsspesen.
|
Kurzreferat | Diese Norm legt mit der thermographischen Untersuchung ein qualitatives Verfahren zum Nachweis wärmetechnischer Unregelmäßigkeiten in Gebäudehüllen fest. Das Verfahren wird als Voruntersuchung angewendet, um größere Veränderungen der wärmeschutztechnischen Eigenschaften, einschließlich Luftdichtigkeit, der die äußere Umschließungsfläche des Gebäudes bildenden Bauteile nachzuweisen. In dieser Norm werden zwei Arten der Thermographie beschrieben: Das Pdfen mit einer lß-Kamera ist hauptsächlich für die Überprüfung des Gesamtverhaltens neuer Gebäude oder des Ergebnisses einer Rekonstruktionsmaßnahme gedacht. Das vefeinfachfe Pnifen mit einer iR-Kamera ist geeignet, wenn Audits durchgeführt werden, z. B. vor Ort eines Rekonstruktionsprojektes oder bei einer Fertigungskontrolle oder anderen Routineüberprüfungen. Diese beiden Verfahrensweisen unterscheiden sich hinsichtlich der Angabe und der Darstellung der Ergebnisse. Die mit diesem Verfahren erhaltenen Ergebnisse sind von Personen auszuwerten und Z
|
Seitenanzahl der Norm | 17
|
zitierte Normen | EN ISO 7345 EN ISO 9288:1996
|
Deutsche Fassung: | |