Die Vorlage einer geologisch-lagerstättenkundlichen Beschreibung ist gesetzliche Voraussetzung für die Verleihung einer Bergwerksberechtigung gemäß §§ 25, 34 MinroG sowie Bestandteil des Ansuchens um Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes gemäß § 80 MinroG. Die geologisch-lagerstättenkundliche Beschreibung dient u.a. zum Nachweis des Vorliegens eines erschlossenen natürlichen Vorkommens (oder Vorkommensteiles) mineralischer Rohstoffe oder einer solche enthaltenden erschlossenen Halde innerhalb einer begehrten räumlichen Berechtigung. Diese ÖNORM legt die Mindestanforderungen an eine geologisch-lagerstättenkundliche Beschreibung betreffend Lagerstätten von Erzen, Industriemineralen, Steinen und Erden sowie sonstigen Baurohstoffen fest