Voraussetzung einer Beurteilung, ob eine Lagerstätte einen mineralischen Rohstoff enthält, der den Anforderungen für seine geplante Verwendung sowie gesetzlich festgelegten Kriterien entspricht, ist eine repräsentative und jederzeit nachvollziehbare Beprobung. Diese ÖNORM legt die Anforderungen an Probenahmen von festen mineralischen Rohstoffen (Erze, Industrieminerale, Steine und Erden sowie sonstige Baurohstoffe) fest und umfasst deren Vorbereitung, Durchführung sowie Probenbearbeitung vor einer analytischen Untersuchung.