Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richtlinie 2000/60/EG) und somit auch das österreichische Wasserrechtsgesetz (WRG 1959 i. d. g. F.) haben unter anderem das Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Grundwasser. Gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 (BMLFUW 2017) sind zum vorbeugenden Schutz noch intakter gespannter relevanter Grundwasservorkommen sowie zur Vermeidung einer weiteren Gefährdung der bereits stellenweise übernutzten Grundwasservorkommen die in den Planungsräumen gelegenen Grundwasserkörper durch entsprechende Maßnahmen und Grundsätze zu schützen, zu bewirtschaften und weiterzuentwickeln. Darunter wird sowohl die Nutzung von oberflächennahem Grundwasser als auch von Tiefengrundwasser in der Art und Weise verstanden, dass auch für zukünftige Generationen eine Nutzung der Wasserressourcen in möglichst gleichem Ausmaß und gleicher Qualität wie heute möglich sein soll. Hinsichtlich der Nachhaltigkeit sind die Faktoren Quantität und Qualität zu berücksichtigen, damit eine Übern