Nach Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes 1990 hat die Fachgruppe "Abfallwirtschaft und Altlastensanierung" im ÖWAV im Jahre 1993 den Arbeitsausschuß "Abfallvermeidung und -verwertung" ins Leben gerufen, der sich seither mit dem Vermeiden und Verwerten von Abfällen befaßt. Diese beiden Begriffe standen immer an vorderster Position, wenn es um zukunftsweisende Strategien zur Bewältigung des Abfallproblems ging. Auch im Abfallwirtschaftsgesetz werden sie der Zielhierarchie der zu ergreifenden Maßnahmen vorangestellt, wie es vom Großteil der Umweltpolitiker und Experten bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingefordert wird. Diese möchten damit glaubhaft machen, daß die Lösung des Abfallproblems und des Streites um die Akzeptanz von Behandlungsanlagen und höherer Abfallgebühren ganz einfach sei - indem man den Abfall eben vermeide. So stehen und standen Vermeidungsquoten von 50 und mehr Prozent im Raum, ohne daß Verantwortlichen wie Betroffenen klar war, was wo, wie, weshalb und ab wann vermieden werd