Die vorliegende ÖNORM legt Anforderungen an die Instruktion von Teilnehmenden für die Durchführung von Trainings im Zuge von Adventure-Outdooraktivitäten sowie das Verhalten in Notfällen fest. Diese ÖNORM gilt nicht für Bereiche die durch gesetzliche Grundlagen (zB Fremdenführer, Veranstaltungsgesetze) geregelt sind. Diese ÖNORM gilt nicht für Bereiche sportlicher Aktivitäten im Freien, die von Trainern unterstützt werden (zB Tennislehrer, Lehrveranstaltungen von Schulen). Diese ÖNORM gilt nicht für Wettbewerbe, Motorsportveranstaltungen, Kampfsport.
Seitenanzahl der Norm
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zitierte Normen
BGBl. Nr. 159:1960 BGBl. Nr. 60:1974 BGBl. Nr. 112:1997