Dieses Merkblatt bezieht sich auf die Kompostierung von Stallmist, innerbetrieblicher Grünmasse, Ernterückständen (Brache, Aufwuchs, Luzerne, Wiesenklee, Stroh, ...), nicht gewerblichen oder industriellen landwirtschaftlichen Lager- und Produktionsresten sowie von Rückständen aus dem landwirtschaftlichen Nebengewerbe. Die Kompostierung in der Landwirtschaft ist mit Dreiecks- oder Tafelmieten sowie mit Würmern, mit Bakterienzusätzen, mit biologischen Präparaten und/oder mit Zuschlagstoffen vielfältig. Die Häufigkeit des Wendens und Umsetzens der Mieten beeinflusst den Abbauprozess. Das Ziel ist die besonders umweltgerechte, emissionsarme und geordnete Kompostierung z.B. mit Dreiecksmieten.
Seitenanzahl der Norm
16
zitierte Normen
ÖKL MB 24 ÖKL MB 83 ÖKL MB 90 ÖNORM B 1991-1-1 ÖNORM B 1992-1-1 ÖNORM B 2110 ÖNORM B 4704 ÖNORM B 4710-1 Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 EU-Nitrat-Richtlinie 91/676/EWG RVS 03.08.63 RVS 08.03.01 RVS 08.15.01 RVS 08.16.01