ÖNORM EN 1176-3 - Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
Ausgabedatum
2017-12-01
Norm-beschreibende Schlagwörter
Normenart
STANDARD
Norm-Nummer
ÖNORM EN 1176-3
Norm-Titel, deutsch
Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
Vorgänger-Norm
ÖNORM EN 1176-3 (2014 10 15) ÖNORM EN 1176-3 (2008 08 01)
Norm-Titel, englisch
Playground equipment and surfacing - Part 3: Additional specific safety requirements and test methods for slides
Norm-Titel, französisch
Équipement et sols d'aires de jeux - Partie 3: Exigences de sécurité et méthodes d'essai complémentaires spécifiques aux toboggans
Diese Europäische Norm legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an Rutschen fest, die dauerhaft installiert für die Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Das Ziel ist, dem Nutzer Schutz gegen mögliche Gefährdungen bei der Nutzung des Gerätes zu bieten. Sofern die Hauptspielfunktion nicht Rutschen ist, dürfen die entsprechenden Anforderungen in diesem Teil der EN 1176, soweit zutreffend, angewendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für Wasserrutschen, Rollenbahnen oder Rutschanlagen, die mit Hilfsgeräten, wie z. B. Matten oder Schlitten, benutzt werden. Dieses Dokument gilt nicht für geneigte Flächen, die den Benutzer nicht umschließen und führen, z. B. Treppengeländer (geneigte parallele Stangen).