Der Zweck dieser Europäischen Norm besteht in der Festlegung der Regeln und Grenzwerte für die Linienführung in Gleisen einschließlich der Trassierung in Weichen und Kreuzungen. Verschiedene dieser Grenzwerte sind Funktionen der Geschwindigkeit. Alternativ legt die Norm für eine vorhandene Trassierung die Regeln und Grenzwerte fest, die die zulässige Geschwindigkeit bestimmen. Diese Europäische Norm gilt für nominale Spurweiten von 1 435 mm und größer mit Geschwindigkeiten bis zu 360 km/h. Der normative Anhang A beschreibt die Umrechnungsregeln, die für Gleise mit nominalen Spurweiten größer als 1 435 mm anzuwenden sind. Der normative Anhang B wird für nominale Spurweiten von 1 520 mm, 1 524 mm und 1 668 mm angewendet. Diese Europäische Norm gilt auch für Fälle, in denen die Trassierung Fahrzeuge berücksichtigt, die für hohe Überhöhungsfehlbeträge zugelassen sind (einschließlich Neigetechnik-Zügen). Es gelten stärkere einschränkende Anforderungen als in der Technischen Spezifikationen für die Interoper
Seitenanzahl der Norm
102
zitierte Normen
EN 13848-5 EN 14363 EN 15273-1 EN 15273-2 EN ISO 80000-3