Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an Dienstleistungsorganisationen sowie an die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen und/oder Sicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest, unabhängig davon, ob die Dienstleistungen am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht werden. Diese Europäische Norm ist bei Dienstleistungen anzuwenden für: a) Brandsicherheitsanlagen einschließlich aber nicht beschränkt auf Branddetektierungs- und Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen und für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; b) Sicherheitsanlagen einschließlich aber nicht beschränkt auf Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Perimeter-Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen; c) eine Kombination der vorgenannten Anlagen einschließlich der Alarmübertragung, für die der Dienstleister den Auftrag hat. Personen-Hilferufanlage