DDas Betriebspersonal von Abwasseranlagen (Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen) ist je nach Tätigkeitsbereich vor allem Gefahren und Belastungen durch biologische und/oder chemische Arbeitsstoffe sowie mechanischen Gefahren ausgesetzt. Zusätzlich bestehen oft auch andere physikalische Expositionsgefährdungen sowie psychische Belastungen. Zur Information und Festlegung des konkreten Standes der hygienischen, arbeitsmedizinischen und arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten auf Abwasseranlagen wurde vom ÖWAV-Arbeitsausschuss "Arbeitshygiene in Entsorgungsbetrieben" das vorliegende ÖWAV-Regelblatt 405 erstellt. An der Ausarbeitung waren ExpertInnen der betroffenen Bereiche der Abwasserwirtschaft, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene beteiligt, die aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die erforderlichen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen beispielhaft zusammengestellt haben. Dadurch soll die Gefährdung und die Belastung des Personals in diesem Tätigkeitsbereich beseitig