Die Normenserie ÖNORM S 2109 regelt die Vernichtung von Akten und Daten auf unterschiedlichen Informationsträgern. Der vorliegende Teil 4 legt fest, unter welchen Bedingungen Daten in elektrischen und elektronischen Geräten und Geräteteilen aus technischer Sicht, je nach Grad der Schutzbedürftigkeit der Informationen, als vernichtet zu betrachten sind. Weiters werden in dieser ÖNORM Prüfverfahren zur Bewertung der Ergebnisse festgelegt.
Seitenanzahl der Norm
10
zitierte Normen
ÖNORM S 2100 ÖNORM S 2109-2 BGBl. II Nr. 459/2004 BGBl. II Nr. 121/2005