Diese Europäische Norm legt die Anforderungen sowohl an die Qualitätskontrolle als auch an die Werkseigene Produktionskontrolle fest, die bei der Produktion von Asphaltmischgut für Straßen, Flugbetriebsflächen und sonstige Verkehrsflächen gelten. Zusätzliche, vertraglich vereinbarte Prüfungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm. Die Werkseigene Produktionskontrolle wird in Verbindung mit Europäischen Normen für Asphaltmischgut durchgeführt, wenn die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung angewendet wird. Sie kann im Rahmen der Qualitätskontrolle auch dann durchgeführt werden, wenn die CE-Kennzeichnung keine Anwendung findet. Sofern ein Asphaltmischwerk bereits über ein Zertifikat als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung verfügt, sollte in Fällen der Nichtanwendung der CE-Kennzeichnung kein erneutes, zusätzliches Audit gefordert werden. Diese Europäische Norm gilt für die Qualitätslenkung von Asphaltmischgut, dessen Baustoffe und Zielzusammensetzung bekannt sind un