Diese Europäische Norm dient als Leitfaden zur Erstellung von Instandhaltungsverträgen im Privatsektor. Sie kann angewendet werden bei: - grenzüberschreitenden wie auch nationalen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Instand-haltungsdienstleister; - der gesamten Bandbreite von Instandhaltungsdienstleistungen, einschließlich Planung, Management und Steuerung als Ergänzung zu Instandhaltungsarbeiten; - jeder Art von Einheiten mit Ausnahme von Computer-Software; es sei denn, dass die Software als wesentlicher Bestandteil einer Anlage bzw. zusammen mit der Anlage instandgehalten werden muss. Diese Norm: - liefert keine fertigen Standardverträge für Instandhaltungsverträge; - legt keine Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Instandhaltungsdienstleister fest; - legt keine Regeln für Vereinbarungen mit öffentlichen Verwaltungen fest.