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ÖVE EN 100114-6 - Verfahrensregel 14 - Qualitätsbewertungsverfahren - Teil 6: Technikanerkennung für Hersteller von Bauelementen der Elektronik

Ausgabedatum1997-06-03
Norm-beschreibende Schlagwörter
Norm-beschreibende Schlagwörter (englisch)Illustrations
Legalization
Acceptance
Approval
Auditing
Components
Definitions
Documentations
Electronic engineering
Electrical engineering
Enterprises
Testing
Registration
Certification
Competence
Terminology
Surveillance (approval)
Examination (quality assurance)
ÖVE EN 100114-6
NormenartSTANDARD
Norm-NummerÖVE EN 100114-6
Norm-Titel, deutschVerfahrensregel 14 - Qualitätsbewertungsverfahren - Teil 6: Technikanerkennung für Hersteller von Bauelementen der Elektronik
Norm-Titel, englischRule of procedure 14 - Quality assessment procedures - Part 6: Technology approval of electronic component manufacturers
Norm-Titel, französischRègle de procédure 14 - Procédure d'assurance de la qualité - Partie 6: Agrément technologique de filière des fabricants de composants électroniques
Gesetzart/-nummerStatus TR gilt nur für Österreich
gültig ab1997-06-03
internat. ÜbereinstimmungEN 100114-6 (1996 12) , ident
Originalsprachede
PreisgruppePreisgruppe 3311 - Preis incl. 10% Mehrwertsteuer, zuzüglich Versand- und Verpackungsspesen.
KurzreferatDie Technikanerkennung ist eine Möglichkeit, ein vollständiges technisches Verfahren (Konstruktion, Erstellung des Fertigungsverfahrens, Produktfertigung, Prüfung und Versand) anzuerkennen. Sie umfaßt die Qualifizierungsaspekte, die sich gemeinsam für alle Produkte aus diesem technischen Verfahren ergeben. Diese Art der Anerkennung ergab sich aus dem Bemühen von Anwendern und Herstellern um die Erfüllung gemeinsamer Bedürfnisse. Sie berücksichtigt die neuesten Prinzipien und Techniken des Qualitätsmanagements, d.h. TQM.
Seitenanzahl der Norm20
Deutsche Fassung:

© Austrian Standards, 1020 Wien, Heinestraße 38
Nachdruck, Vervielfältigung und/oder Aufnahme des Inhaltes von ÖNORMEN, ÖNORM-ENTWÜRFEN u. dgl. auf oder in sonstige(n) Medien oder auf Datenträger ist nur mit Zustimmung von Austrian Standards gestattet (Normengesetz 2016).


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