Dieser Teil legt Anforderungen an Audiometer oder Teile von Audiometern fest, die dazu bestimmt sind, einem Probanden Sprache in definierter Weise darzubieten, zum Beispiel um dessen Sprachverstehen zu messen. Die Audiometer werden in vier Klassen eingeteilt: Geräte der Klasse A verfügen über ein hohes Maß an Ausstattungsmerkmalen, während Geräte der Klasse B nur der Grundausstattung entsprechen. Geräte beider Klassen können mit Bezug auf den freifeld-bezogenen Ausgangspegel der Kopfhörer kalibriert sein und werden dann mit Klasse A-E oder B-E bezeichnet. Diese Bestimmung enthält keine Anforderungen an Sprachaudiometer, die mit Frequenzgang-Einstellmöglichkeiten zur Bestimmung der optimalen Verständlichkeit bei einem Probanden als Funktion des Frequenzganges ausgerüstet sind. Zweck dieser Bestimmung ist es sicherzustellen, daß Hörprüfungen mit Sprache als Prüfsignal, die mit verschiedenen mit dieser Bestimmung übereinstimmenden Audiometern an einem bestimmten menschlichen Ohr durchgeführt werden, bei eine