Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen an Sachverständigenleistungen fest, die von Einzelpersonen und/oder Zusammenschlüssen von Sachverständigen für ihre Auftraggeber erbracht werden. Das Ziel ist die Normung von Sachverständigenleistungen, um eine sorgfältige und zuverlässige Erledigung der konkret beauftragten Dienstleistung zu gewährleisten. Spezielle Anforderungen dieser Europäischen Norm finden keine Anwendung, wenn für Sachverständigenleistungen obligatorische vertragliche und/oder gesetzliche Rahmenbedingungen und Regelungen gelten; zum Beispiel bei Beratungen, Inspektionen oder Gerichtsverfahren.