Fußböden für die Aufenthaltsbereiche von Rindern (Standbeläge, Böden im Liegebereich, Laufgänge, Fressflächen, Ausläufe usw.) bzw. Unterböden müssen folgenden Anforderungen gerecht werden: - den gesetzlichen Grundlagen und (für Biobetriebe) den privatrechtlichen Vereinbarungen mit Erzeuger- und/oder Vermarktungsorganisationen - den Ansprüchen der Tiere auf normales Verhalten und Unversehrtheit - dem Betriebs(zweig)- und Haltungskonzept - den bautechnischen Erfordernissen und dem aktuellen Stand der Bau- und Haltungstechnik - den Forderungen des Unfallschutzes und den baurechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften (Potenzialsteuerung) Die Böden müssen gemäß den vorgesehenen Belastungen tragfähig sein. Außedem müssen sie widerstandsfähig gegen Einwirkungen wie z.B. von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sein, besonders bei häufiger oder dauernder Einwirkung (z.B. Klauenbad).