Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung der Feuerwiderstandsdauer von nichttragenden Wänden fest. Diese Europäische Norm gilt in Verbindung mit EN 1363-1. Sie gilt für nichttragende Innenwände (Trennwände) mit und ohne Verglasung, nahezu vollständig aus Verglasung bestehende nichttragende Wände (nichttragende Glaswände), sowie sonstige nichttragende Innen- und Außenwände mit und ohne Verglasung. Die Feuerwiderstandsdauer von nichttragenden Außenwänden kann durch Beflammung von innen oder von außen bestimmt werden. Im letzteren Fall wird die in EN 1363-2 aufgeführte Außenbrandkurve angewendet. Die Norm gilt nicht für: a) Vorhangfassaden (nichttragende Außenwände, die vor Decken abgehängt werden), sofern dies nicht ausdrücklich nach EN 1364-3 oder EN 1364-4, welche Einzelheiten zur anzuwendenden Vorgehensweise enthalten, zulässig ist. b) nichttragende Wände mit Türen, die nach EN 1634-1 geprüft werden. Besondere Anforderungen an die Prüfung von verglasten Bauteilen oder nichttragende