In dieser Internationalen Norm werden die Gestalt der Sehzeichen (Optotypen), Qualitätsanforderungen an die Sehprobentafel, das Prüfverfahren und die Kriterien für die akzeptierbare Nahsehschärfe des Personals für die ZfP festgelegt. Ebenfalls erfasst werden Anforderungen an die Qualifikation des Personals, das zur Durchführung der Prüfung befugt ist. Diese Internationale Norm behandelt lediglich die Nahsehschärfe unter festgelegten Bedingungen, die den Bedingungen bei einer routinemäßigen zerstörungsfreien Prüfung entsprechen. Nicht behandelt wird die Gesamtsehschärfe einer bestimmten Person; den Anwendern wird empfohlen zu überlegen, ob eine allgemeine Augenuntersuchung durch spezialisiertes medizinisches Personal notwendig ist um sicherzustellen, dass die allgemeine Sehschärfe für die Arbeitsaufgabe ausreichend ist. In dieser Internationalen Norm werden keine Anforderungen an das Farbsehvermögen behandelt.