Diese ÖNORM ist für die Ausführung von manuell zu betätigenden Anmeldetableaus zur Auslösung von Licht-Zeichen gemäß § 36 (2) der StVO 1960 anzuwenden. Derartige Anmeldetableaus können im Bedarfsfall auch für andere Gruppen von Straßenbenützern verwendet werden. Die einheitliche Ausführung der Anmeldetableaus sollte bewirken, dass sie leicht als solche erkannt und bedient werden können.