Diese Europäische Norm gilt für den Betrieb von Seilgärten, wie in EN 15567-1 festgelegt. Diese Europäische Norm legt betriebliche Anforderungen fest, um eine angemessene Stufe für Sicherheit und Service sicherzustellen, wenn Seilgärten zur Freizeitgestaltung, zum Training, pädagogische oder therapeutische Zwecke genutzt werden.