Das Merkblatt behandelt die Haltung von Mastrindern. Diese sind männliche, kastrierte und weibliche Rinder in einem Alter über 6 Monate, die zum Zweck der Rindfleischerzeugung gehalten werden. Darüber hinaus werden im Merkblatt auch Informationen über die Kälberhaltung im Rahmen der Rindermast gegeben. Die gesetzlichen Mindestforderungen der 1. Tierhaltungsverordnung (1. THVO) sind einzuhalten. Die wichtigsten dieser Mindestanforderungen sowie bestimmte Mindestanforderungen der EU-Bio-Verordnung 889/2008 sind in diesem Merkblatt grün hinterlegt angeführt.