Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung, einschließlich Karnevals- und Rollenkostüme sowie Skibekleidung, für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren fest. Innerhalb des Anwendungsbereiches dieser Europäischen Norm ist es nicht möglich, alle potenziellen Gefahren abzudecken, die ein unsicheres Kleidungsstück verursachen kann. Umgekehrt besteht die Möglichkeit, dass erkennbare spezielle Gefährdungen durch bestimmte Ausführungsformen/Designs des Kleidungsstücks für bestimmte Altersgruppen kein Risiko darstellen. Es wird empfohlen, eine individuelle Risikobeurteilung an jedem Kleidungsstück durchzuführen, um sicherzustellen, dass dieses keine Gefährdung für den Träger darstellt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Folgendes: a) Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, wie z. B. Lätzchen, Windeln und Schnullerhalter; b) Schuhe, Stiefel und ähnliche Schuhwaren; c) Handschuhe, Hüte, Mützen und Schals; d) Krawatten/Fliegen/Halstücher, die mit einem Hemd oder eine